Durch Chiptuning lässt sich bei vielen Autos die Motorleistung steigern, bis zu 20 Prozent Leistungszuwachs versprechen Tuninganbieter je nach Modell. Wer sein Auto elektronisch tunen lässt, sollte allerdings die Auswirkungen auf Betriebserlaubnis, Herstellergarantie und Kfz-Versicherungsschutz kennen.
Eingriffe in die Motorelektronik müssen wie alle technischen Änderungen des Fahrzeugs von TÜV, GTÜ oder einem anderen Kfz-Prüfdienst abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Unterlässt man das, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis. Technische Dokumente oder kopierte Gutachten, die man vom Chiptuner bekommt, ersetzen nicht die Eintrag in die Fahrzeugpapiere durch TÜV und Co. Außerdem schränkt der Hersteller des Fahrzeugs in aller Regel die Garantie ein, wenn man technische Änderungen an der Motorsteuerung vornimmt – außer, man lässt das Chiptuning direkt in einer Markenwerkstatt durchführen, das bieten heute immer mehr Autohersteller an. Lässt man seinen Wagen von einem unabhängigen Anbieter tunen, sollte diese Firma eine schriftliche Ersatzgarantie für alle Fahrzeugschäden bieten, die durch das Chiptuning verursacht sind. Unbedingt nachfragen und klären, bevor man das Chiptuning in Auftrag gibt.
Auch dem Kfz-Versicherer muss man über Änderungen der Motorleistung informieren. Der Versicherer kann das Gefahrenrisiko dann anders einstufen und die Versicherungsprämie neu festgelegen. In der Praxis heben viele Versicherer bei reinem Chiptuning die Prämie allerdings nicht an, weil die Leistungssteigerung nicht so hoch ist, dass der Wagen dadurch in eine teurere Typenklasse eingestuft wird. Achtung: Wer den Versicherer nicht über das Motortuning informiert, riskiert den Versicherungsschutz in der Voll- oder Teilkasko. An Haftpflichtschäden kann der Kfz-Versicherer den Kunden mit bis zu 5.000 Euro beteiligen, wenn die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wegen technischer Änderungen erloschen ist.