Wer in Ruhestand geht, spart bares Geld, wenn er seinen Versicherungsschutz entsprechend anpasst. Beispiel: Fährt man nicht mehr täglich mit dem Auto zur Arbeit, sollte man den Kfz-Versicherer über die geringere Jahresfahrleistung informieren, denn in der Regel gibt es dafür einen schönen Beitragsrabatt.
Private Haftpflichtversicherer bieten außerdem vergünstigte Seniorentarife an, denn ältere Menschen verursachen deutlich seltener Schäden als junge Leute. Beim Tarifwechsel aber darauf achten, dass der Ehepartner mitversichert bleibt, denn in manchen Seniorentarifen sind Familienmitglieder ausgeschlossen. Der Baustein Berufshaftpflichtversicherung ist im Ruhestand natürlich nicht mehr nötig. Gleiches gilt auch für den Berufsrechtsschutz, den man nach dem aktiven Arbeitsleben nicht mehr braucht. Wer als Ruheständler bei einem seiner Kinder lebt, ist als Haushaltsangehöriger meist in dessen Privathaftpflichtpolice mitversichert – einfach in den dortigen Vertragsbedingungen nachschauen. Die eigene Haftpflichtversicherung kann man in diesem Fall kündigen, der Haftpflichtversicherer des Kindes muss aber informiert werden. Zieht man als älterer Mensch in eine kleinere Wohnung um, verringert sich außerdem oft der Wert der Wohnungsausstattung. In der Hausratversicherung ist die früher vereinbarte Deckungssumme dann meist zu hoch. Wer auch in diesem Fall auf eine niedrigere Versicherungssumme umstellt, zahlt weniger Jahresbeitrag.
Privat Krankenversicherte können bereits ab 55 Jahren in den so genannten Basistarif wechseln, eine erneute Gesundheitsprüfung ist dazu nicht nötig. Der Basistarif ist allerdings eher eine Notlösung, falls das Geld knapp ist, denn die Leistungen unterscheiden sich zum Teil erheblich von denen einer privaten Vollversicherung. Wer auch im Ruhestand erstklassige Leitungen von seinem privaten Krankenversicherer will, bleibt deshalb besser Mitglied in einem leistungsstarken Top-Tarif mit hoher Erstattung.