Risikolebensversicherung: Durch Wechsel kräftig sparen

Familien brauchen eine Risikolebensversicherung, damit im Todesfall der überlebende Partner nicht in finanzielle Not gerät. Wer die Angebote im Markt vergleicht und sich günstig versichert, kann viel Geld sparen, darauf weisen Verbraucherschützer hin.

Die Leistungen einer Risikolebensversicherung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter kaum. Falls der Versicherte vor Ende der Laufzeit stirbt, zahlt der Lebensversicherer die bei Abschluss vereinbarte Summe an die im Vertrag bestimmte Person aus. In vielen Fällen wird der Lebenspartner als „Bezugsberechtigter“ eingesetzt. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich Todesfälle durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen und durch ABC-Waffen, bei Suizid ist der Versicherungsschutz eingeschränkt. Trotz vergleichbarer Leistung beträgt der Beitragsunterschied zwischen teuren und preiswerten Risikolebensversicherungen oft hunderte Euro im Jahr, das zeigen die Marktuntersuchungen der Verbrauchermedien immer wieder.

Die Beitragshöhe in der Risikolebensversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter, der Laufzeit und natürlich nach der gewünschten Versicherungssumme. Aber auch Gesundheitsrisiken spielen eine Rolle und Raucher, Risikosportler und Menschen in gefährlichen Berufen zahlen für den gleichen Schutz mehr als risikoarme Normalkunden. Rabatte gibt es dagegen für Nichtraucher, Büroarbeiter und Menschen mit guter körperlicher Fitness.

Wer den Markt gründlich checkt, spart in der Risikolebensversicherung Jahr für Jahr bares Geld. Auch wer bereits einen Vertrag besitzt, sollte die aktuellen Angebote vergleichen. Das lohnt sich vor allem für Gesunde, die bei einem Neuabschluss nicht mit risikobedingten Beitragszuschlägen rechnen müssen. Tipp für Wechselwillige: Der alte Vertrag lässt sich zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn die Beitragszahlung jährlich erfolgt. Will man sich ab 1.1.2018 bei einem neuen Anbieter versichern, sollte die Kündigung dem bisherigen Lebensversicherer bis zum 30.11.2017 zugehen.

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